Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen

Privates Baurecht/Werkvertragsrecht

  • Beratung und Vertretung bei der Durchführung von Bauvorhaben
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers (z. B. Werklohn) oder des Auftraggebers (z. B. Mängelansprüche)
  • Beratung zu und Erstellung von Verträgen, Vertragsmustern und Musterschreiben
  • Beratung und Vertretung von Baubeteiligten in der Insolvenz des Vertragspartners

Architektenrecht/Ingenieurrecht

  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Architektenverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Architektenhonorar (z. B. Einforderung der Honorardifferenz zu den Mindestsätzen)
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Projektsteuerung
  • Architektenurheberrecht

Bauträgerrecht

  • Beratung zur Erstellung von Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen und Baubeschreibungen
  • begleitende Beratung zu Bauvorhaben
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften zur Geltendmachung von Mängeln
  • Beratung und Vertretung von Bauträgern zur Abwicklung, Klärung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung zu und Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Subunternehmern des Bauträgers

Immobilien- und Grundstücksrecht

  • Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
  • Beratung und Durchsetzung zur Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
  • Beratung und Vertretung zu gewerblichen Mietverträgen

Sicherheiten beim Bauen

  • Gestaltung von Sicherungsabreden und Bürgschaften
  • Geltendmachung und Beratung zu Sicherheiten bei Bauvorhaben
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Sicherheiten oder Bürgschaften

Öffentliches Baurecht

  • Beratung und Vertretung vor und nach Antragstellung im Verwaltungsverfahren
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Vergaberecht

  • Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren
  • Beratung bei Vergabeverstößen
  • Geltendmachung von Schadenersatz

WEG-Recht/Wohnungseigentumsrecht

  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften, Eigentümern und Verwaltern
  • Durchsetzung von Mängelrechten am Gemeinschaftseigentum gegenüber Bauträgern
  • Beratung und Gutachten zu wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen
© 2024 Heimler Rechtsanwälte - Impressum - Datenschutzerklärung